Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG);
Widmung der Gemeindestraßen „Fabrikstraße“, „Mittelstraße“, „Schulstraße“, „Ringstraße“ und „Hintereckerstraße“ in der Ortsgemeinde Maßweiler gemäß § 36 Landesstraßengesetz
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) erlässt die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Maßweiler folgende Verfügung:
Widmung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Maßweiler vom 09.10.2023 werden zur Klarstellung die bereits vorhandenen Straßen in der Gemeinde Maßweiler:
a) „Fabrikstraße“
Plannummer 796/6
im Lageplan senkrecht gestreift dargestellt
b) „Mittelstraße“
Plannummer 1126/89
im Lageplan gepunktet dargestellt
c) „Schulstraße (nordwestl. Teil)“
Plannummer 1105/2
im Lageplan grau dargestellt
d) „Schulstraße (südöstl. Teil)“
Plannummer 485/1
im Lageplan kariert dargestellt
e) „Ringstraße“
Plannummer 1126/10 und 1126/140
im Lageplan schwarz umrandet dargestellt
f) „Hintereckerstraße“
Plannummer 491/11
im Lageplan gekreuzt dargestellt
mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Aufgrund der Tatsache, dass eine deutliche Wiedergabe bzw. ein leserlicher Abdruck der Anlage – mit Kennzeichnung der gewidmeten Straßen – im Amtsblatt nicht sichergestellt ist, wird diese daher gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Maßweiler vom 23.10.2009 mit Änderung vom 17.10.2014, 07.10.2015 und 23.05.2016 im Rahmen der Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage liegt daher gem. § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Zeit ab
Donnerstag, 08.08.2024 bis einschließlich Montag, 09.09.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52, Zimmer 17 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagen gilt damit mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist also mit Ablauf des 9. September 2024, als vollzogen.
Des Weiteren liegt die Anlage mit der Kennzeichnung der gewidmeten Straßen während der Rechtsmittelfrist zu den allgemeinen Dienststunden im Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben einzulegen.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler- Fröschen oder am Standort Hauptstraße 26 in 66917 Wallhalben erhoben werden |
| oder | |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an vgtw@poststelle.rlp.de unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.vgtw.de (Verbandsgemeinde/Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind, erhoben werden. |
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dieses Verschulden Ihnen zugerechnet.
Thaleischweiler-Fröschen, den 01.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter