Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
als Anwohner obliegt Ihnen, ersatzweise dem Mieter oder dem Pächter, die Straßenreinigung. Diese wurde Ihnen im Rahmen der Straßenreinigungssatzung übertragen. Danach obliegen Ihnen unter anderem folgende Pflichten:
Gemäß dieser Satzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet den Gehweg und Rinne vor seinem Grundstück zu reinigen.
Bei Verletzung der Straßenreinigungspflicht können verschiedene Haftungsrisiken entstehen. Einerseits kann eine Ordnungswidrigkeit und somit ein Bußgeld drohen, wenn die kommunalen Regelungen nicht eingehalten werden. Andererseits können Schadensersatz- und gegebenenfalls auch Schmerzensgeldansprüche entstehen, wenn durch die Verletzung der Straßenreinigungspflicht Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen.
Halten Sie sich an die kommunalen Regelungen und nehmen Sie Ihre Pflicht als Anwohner oder Mieter ernst.
Wir werden Kontrollen durchführen.