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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Pflicht zur Straßenreinigung

Information zur Straßenreinigung

Straßenreinigung ist eine Pflicht!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

als Anwohner obliegt Ihnen, ersatzweise dem Mieter oder dem Pächter, die Straßenreinigung. Diese wurde Ihnen im Rahmen der Straßenreinigungssatzung übertragen. Danach obliegen Ihnen unter anderem folgende Pflichten:

  • die regelmäßige Säuberung der Verkehrsflächen und Gehwege vor dem eigenen Grundstück
  • die Beseitigung von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen
  • die Schnee- und Eisbeseitigung innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten
  • die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Streuen bei Glätte
  • die Beachtung der jeweiligen kommunalen Vorschriften und Satzungen

Gemäß dieser Satzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet den Gehweg und Rinne vor seinem Grundstück zu reinigen.

Bei Verletzung der Straßenreinigungspflicht können verschiedene Haftungsrisiken entstehen. Einerseits kann eine Ordnungswidrigkeit und somit ein Bußgeld drohen, wenn die kommunalen Regelungen nicht eingehalten werden. Andererseits können Schadensersatz- und gegebenenfalls auch Schmerzensgeldansprüche entstehen, wenn durch die Verletzung der Straßenreinigungspflicht Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen.

Halten Sie sich an die kommunalen Regelungen und nehmen Sie Ihre Pflicht als Anwohner oder Mieter ernst.

Wir werden Kontrollen durchführen.