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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 31.07.2023

Die am 25.05.2023 vom Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.07.2023 angezeigt. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (Gem0) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach

für die Jahre 2023 und 2024 vom 31.07.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.623.660,00

+3.673.306,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-3.670.610,00

-3.677.548,00

der Jahresfehlbetrag auf

-46.950,00

-4.242,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

+16.878,00

+57.576,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

+374.965,00

+496.225,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-814.100,00

-716.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-439.135,00

-219.775,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf

422.257,00

162.199,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00

0,00

verzinste Kredite auf

0,00

0,00

zusammen auf

0,00

0,00

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2023

2024

für den ersten Hund

42,00

42,00

für den zweiten Hund

60,00

60,00

für jeden weiteren Hund

90,00

90,00

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

für den ersten gefährlichen Hund

144,00

144,00

für den zweiten gefährlichen Hund

216,00

216,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

480,00

480,00

Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesteuersatzung vom 24.05.2023 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Wirtschaftswegebeitrag

15,00 €/ha

15,00 €/ha

§ 6 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021: 5.217.360,36 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022: 5.071.991,36 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023: 5.022.341,36 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024: 5.018.099,36 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 16.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Rieschweiler-Mühlbach, den 31.07.2023
Roschy, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 15.08.2023
Sema, Bürgermeister
Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 25.08.2023 bis einschl. Freitag, den 01.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, aus.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 6 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.