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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Ö. B. Haush. Weselb. KW 34

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weselberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 07.08.2023

Die am 25.05.2023 vom Ortsgemeinderat Weselberg beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weselberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.08.2023 staatsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weselberg

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (Gem0) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weselberg

für die Jahre 2023 und 2024 vom 07.08.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen

a. Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

Die Steuerhebesätze werden auf Grund der Hebesatzsatzung vom 26.04.2023 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Wirtschaftswegebeitrag

10,00 €/ha

10,00 €/ha

§ 6 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 3.231.870,74 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 3.119.302,74 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 3.121.352,74 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 3.137.902,74 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 8.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Weselberg, den 07.08.2023
Schmitt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 07.08.2023
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weselberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 25.08.2023 bis einschl. Freitag, den 01.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 6 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.