Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Petersberg hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Gastel - Erweiterungsplan 1“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 29.07.2021 beschlossen. Nordwestlich des Grundstückes mit der Plannummer 485/15 wurde der Bebauungsplan „Auf dem Gastel“ - Erweiterungsplan 1 im Jahre 2019 dahingehend geändert, sodass die Bebauung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten ermöglicht wurde. Da die Nachfrage an Wohnungen auch zwei Jahre später in Petersberg nach wie vor hoch ist, soll nun auch auf dem Flurstück 485/15 eine solche Bebauung ermöglicht werden.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 – 16:00 Uhr | ||
| freitags | 8:30 – 12:00 Uhr | ||
| einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB. | |||
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.