über das Inkrafttreten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldstraße“,
Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach
Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldstraße“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 31.01.2022 beschlossen.
Das Baufenster zur Wohnnutzung soll im Bereich des Grundstücks Pl.-Nr. 150/13 nördlich erweitert werden, um das bestehende Wohngebäude entsprechend erweitern zu können.
Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und das Grundstück fügt sich besser in die Umgebung ein.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 - 16:00 Uhr | ||
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei