Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung
„Landstuhler Straße“
Im Bereich des Flurstücks Plan.-Nr. 3154/2 und 3155/2
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Obernheim-Kirchenarnbach hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Landstuhler Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 11.04.2022 beschlossen.
Die Satzung trägt zur Schaffung von zusätzlichen Bauland bei und fügt sich in die nördlich bereits bestehende Bebauung ein.
Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und das Grundstück fügt sich besser in die Umgebung ein.
Zu der Aufstellung der Satzung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Einbeziehungssatzung mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
08.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich unter nico.eichert@vgtw.de.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei