Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Andreas Weizel verpflichtete die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister Andreas Weizel wurde in der Konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates von dem geschäftsführenden Ortsbeigegeordneten Hans Schneble ernannt. Vereidigung und Amtseinführung entfallen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO aufgrund der Wiederwahl von Ortsbürgermeister Andreas Weizel. Die Ernennungsurkunde wurde entsprechend ausgehändigt und die Niederschrift über die Ernennung angefertigt.
3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Festlegung der Anzahl der Beigeordneten
b) Erster Ortsbeigeordneter
c) Weiterer Ortsbeigeordneter
a) Der Ortsgemeinderat Winterbach hat mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass für die Wahlperiode des am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderates zwei Beigeordnete gewählt werden sollen.
b) Herr Jörg Klein wurde zum Ersten Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt.
c) Herr Christoph Schwarz wurde zum weiteren Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt.
4. Ehrung von Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Andreas Weizel verabschiedete das ehemaligen Ratsmitglied Frau Simone Süs und überreichte ihr eine Dankurkunde der Ortsgemeinde als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Ebenso dankte er dem ehemaligen Ratsmitglied, Herrn Philipp Klein. Weiterhin überreichte Ortsbürgermeister Andreas Weizel die Dankurkunden des Gemeinde- und Städtebundes für 25-jähriges ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement an Herrn Hans Schneble und Herrn Volker Müller.