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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung: Aufstellung Bebauungsplan "Werkhof"

Ortsgemeinde Wallhalben

Aufstellung des Bebauungsplanes „Werkhof“

hier: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

sowie der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Wallhalben hat aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Werkhof“ in seiner Sitzung vom 12.06.2024 beschlossen.

Das förmliche Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird nun durchgeführt.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um die Sicherung und Stärkung von Versorgungseinrichtungen des Zweckverbandes Wasserversorgung und der Verbandsgemeindewerke in Verbindung mit dem Büro der VG-Werke im Rathaus, angrenzend an die bisherige Bebauung des Ortes. Es sollen zum Beispiel die Möglichkeit von Lagerung und Unterständen für die Werke geschaffen werden.

Das Plangebiet hat in seinem Umring insgesamt eine Größe von etwa 1.330 m². Damit liegt die anzusetzende Grundfläche im Rahmen der zulässigen 10.000 m². Bebauungspläne, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, bestehen nicht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich beschränkt sich auf je einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 93/8, auf dem sich bereits das Rathaus und die Büros der VG-Werke befinden, sowie 93/9 der Gemarkung Wallhalben.

Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.

Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom

05.09.2024 bis einschließlich 07.10.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch

von 14.00 - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14.00 - 16.00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Wallhalben>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 21.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez.
Schmitt, Erster Beigeordneter