Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Gerhard Hoffmann verpflichtete die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Der wiedergewählte Ortsbürgermeister Herr Gerhard Hoffmann wurde durch den geschäftsführenden weiteren Ortsbeigeordneten Herrn Klaus Stein ernannt.
Der Ortsgemeinderat hat als Ersten Ortsbeigeordneten Herrn Martin Reischmann und als weiteren Ortsbeigeordneten Herrn Eckhard Henkel gewählt. Herr Eckhard Henkel wurde von Ortsbürgermeister Gerhard Hoffmann ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
Die Ernennung des Ersten Ortsbeigeordneten Martin Reischmann wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
Ortsbürgermeister Gerhard Hoffmann verabschiedete die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Klaus Stein, Stefan Proske, Heiko Menke und Patricia Sammel je mit einer Dankurkunde der Ortsgemeinde für ihre ehrenamtliche Tätigkeit sowie einem Präsentkorb.
Frau Petra Leibrock erhielt einen Präsentkorb und eine Ehrenurkunde des Gemeinde- u. Städtebundes (20 Jahre) für ehrenamtliches Engagement.
hier: Beratung und Beschlussfassung über eine neue Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat hat der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt.
Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse wird von 5,00 Euro auf 10,00 Euro erhöht.
Die erhöhte Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende und stellv. Fraktionsvorsitzende fällt zukünftig weg.
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates für die Teilnahme an Fraktionssitzungen fällt ebenfalls zukünftig weg.
Die Wertgrenze über die der Ortsbürgermeister entscheiden kann wird von bisher 1.000,00 Euro auf 2.000,00 Euro erhöht.
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe der Bestandsvermessung für die Antragsstellung eines Zuschusses aus dem Investitionsstock
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Bestandsvermessung in der Uhlandstraße an das Ingenieurbüro Preiss aus Pirmasens zu einem Angebotspreis in Höhe von 2.023,00 Euro brutto zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat hat der aktuelle Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Die Niederschrift über nichtöffentliche Sitzungen soll allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden soweit sie nicht von der Beratung und Entscheidung gem. § 9 GeschO ausgeschlossen waren.
Darüber hinaus soll auch § 29 Abs. 1 der Mustergeschäftsordnung dahingehend geändert werden, als dass zukünftig sowohl die Mitglieder als auch ihre Stellvertreter zu Ausschusssitzungen einzuladen sind. Die Weiterleitung der Einladung bei Verhinderung des Ausschussmitgliedes
gem. § 29 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung entfällt dadurch.