Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung
1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
hier: Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach
a) Feststellung
b) Entscheidung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde
Der Ortsgemeinderat hat wie folgt beschlossen:
a) | Der Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach stellt den Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 134.217,31€ und einer Bilanzsumme in Höhe von 8.137.734,31 € nach § 114 Abs. 1 S. 1 GemO fest. |
Beschluss: einstimmig | |
b) | Der Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach beschließt einstimmig die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, sowie die Entlastung des Bürgermeisters der und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben für das Jahr 2019 gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO. |
2. Information des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Roschy informierte den Rat darüber, dass
a) | die Küche in der Kita zwischenzeitlich in Betrieb genommen wurde, |
b) | verschiedene Arbeiten von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt wurden, |
c) | durch eine Begehung relativ wenige Waldschäden festgestellt wurden. |
Ferner informiert er über ein Förderprogramm "Waldprämie" und darüber, dass in dem gemeindeeigenen Wald "Am Imsitters", Höheischweiler, sowie "Katzenkopf", Nünschweiler, die Gemeinde einen wertvollen Waldbestand besitzt.
Ortsbürgermeister Roschy teilt noch mit, dass die Genehmigung des Haushalts durch die Kreisverwaltung unter der Prämisse, dass die Friedhofsgebühren müssen angepasst werden, erfolgt ist. Auch wurde die Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters moniert.
3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
hier: Beratung und Entscheidung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "In der Lache" und "Oben am Feldwebelsgarten" bei der "Sandkaut" - 1. Änderungs- und Erweiterungsplan
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
1) | Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "In der Lache" und "Oben am Feldwebelsgarten" bei der "Sandkaut" - 1. Änderungs- und Erweiterungsplan hinsichtlich der Nutzungsänderung der öffentlichen Grünfläche wird zugestimmt. |
| Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird eingeleitet. |
2) | Sofern im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine planungsrelevanten Stellungnahmen oder Bedenken eingehen, wird die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "In der Lache" und "Oben am Feldwebelsgarten" bei der "Sandkaut" - 1. Änderungs- und Erweiterungsplan" gemäß § 13 BauGB i.V.m § 10 BauGB, § 88 LBauO sowie § 24 GemO hiermit als Satzung beschlossen. |
3) | Die Zuwegung der "Hinterlieger", soll sichergestellt werden. |
4) | Durch die Werke der Verbandsgemeinde soll eine Prüfung der Hauswasseranschlüsse erfolgen. |
4. Ankauf von Spielgeräten für Spielplätze;
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
Ein Ankauf von Spielgeräten wird nur für die Spielplätze "Gartenstraße" und "Im Hechtloch" erfolgen.
Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
1. Neubaugebiet Rieschweiler-Mühlbach
Der Ortsgemeinderat hat über den Standort eines Neubaugbietes, sowie über die weitere Vorgehensweise beraten.
2. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit beraten und Beschluss gefasst.