Die Friedhofsverwaltung wird vom 13.09.2022 bis 15.09.2022 in den Ortsgemeinden entsprechend ihrer Aufsichtspflicht die Standsicherheit der Grabmale von einem Sachverständigen gemäß den Richtlinien überprüfen lassen.
Zu dieser Standsicherheitsprüfung sind die Ortsgemeinden gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet.