Ortsgemeinde Weselberg
4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfgärten“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Weselberg beabsichtigt aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfgärten“. Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieser Änderung wird der Bebauungsplan auf den geplanten Neubau der Kita angepasst. Demnach wird für den Neubau auf dem Grundstück Pl.-Nr. 108/26 die Dachform (Flachdach), die maximal zulässige Gebäudehöhe (8,50 m) sowie das Baufenster angepasst. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert.
Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.
Zu der Aufstellung der Änderung wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom
14.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
von 14:00 - 18:00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14:00 - 16:00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Weselberg>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei