Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG i.V.m § 16 LWG zur Einleitung von Niederschlagwasser aus dem Gelände der Firmen Progroup GmbH und G&G Preißer GmbH über ein zentrales Regenrückhaltebecken bzw. über Retentionsmulden und Rigolen und einen gemeinsamen Regenwasserkanal in das Gewässer „Fehrbach Quelle“, Gemarkung Höheischweiler sowie über zwei Versickerungsmulden auf dem Gelände der Firma G&G Preißer GmbH in das Grundwasser, Gemarkung Petersberg
Die Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Wallhalben haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagwasser aus dem Gelände der Firmen Progroup GmbH und G&G Preißer GmbH über ein zentrales Regenrückhaltebecken bzw. über Retentionsmulden und Rigolen und einen gemeinsamen Regenwasserkanal in das Gewässer „Fehrbach Quelle“, Gemarkung Höheischweiler sowie über zwei Versickerungsmulden auf dem Gelände der Firma G&G Preißer GmbH in das Grundwasser, Gemarkung Petersberg, gestellt.
Die gehobene Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 24.08.2023 erteilt.
Gem. §108 LWG i.V.m. §74 Abs. 4 VwVfG ist es erforderlich, den Erlaubnisbescheid einschließlich Plansatz öffentlich bekanntzumachen:
| 1. | Eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz liegt bei der |
| Verbandsgemeindeverwaltung | |
| Thaleischweiler-Wallhalben | |
| Verwaltungsstandort Wallhalben, Zimmer Nr. 203 | |
| Hauptstr. 26 | |
| 66917 Wallhalben | |
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| in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 29.09.2023 |
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| während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus. |
| 2. | Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt. |
| 3. | Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. |