3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Rübenberg“
Im Bereich des gesamten Plangebietes
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Rübenberg“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 09.08.2022 beschlossen.
Um Das Baugebiet an die derzeitigen Planungstrends anzupassen und eine größere Baufreiheit zu gewährleisten, sollen einige Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden. Dies betrifft im Wesentlichen:
- Zulässigkeit von Flachdächern
- Anpassung der zulässigen Dachneigung auf 0-38°
- Entfallen der vorgeschriebenen rottönigen Dacheindeckung
- Erhöhung der Traufhöhe für die talseitigen Grundstücke (N2) auf 4,60 m
- Erhöhung der Firsthöhe für die talseitigen Grundstücke (N2) auf 8,00 m
Zu der Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
29.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
Sollte das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung für Besucher/Innen aufgrund einer erneuten Verschlechterung der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen werden, wird der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung aufrechterhalten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.