2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerung Griesweg“
Im Bereich des Flurstücks Plan.-Nr. 3406/1
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Maßweiler hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerung Griesweg“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 13.09.2022 beschlossen.
Um das Grundstück Pl.-Nr. 3406/1 optimal ausnutzen zu können, wird das vorgegebene Baufenster zum angrenzenden Wirtschaftsweg nach Westen hin geöffnet. Durch die vereinfachte Änderung wird somit die räumliche Nutzbarkeit verbessert.
Zu der Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
29.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Maßweiler>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
Sollte das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung für Besucher/Innen aufgrund einer erneuten Verschlechterung der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen werden, wird der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung aufrechterhalten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.