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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 38/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vom 07.09.2022

Die am 27.07.2022 vom Ortsgemeinderat Herschberg beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (Gem0) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 2022 2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt 2022 2023

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszah-

lungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszah-

lungen aus Finanzierungs-

tätigkeit[1] auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0,00

0,00

verzinste Kredite auf

730.200,00

1.269.000,00

zusammen auf

730.200,00

1.269.000,00

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Grundsteuer A auf

305 v.H.

305 v.H.

Grundsteuer B auf

385 v.H.

385 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2022 2023

für den ersten Hund

30,00

36,00

für den zweiten Hund

48,00

48,00

für jeden weiteren Hund

72,00

72,00

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

2022

2023

für den ersten gefährlichen Hund

450,00

450,00

für den zweiten gefährlichen Hund

720,00

720,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.080,00

1.080,00

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wirtschaftswegebeitrag

9,00 €/ha

9,00 €/ha

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 07.09.2022
gez. Schneider, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 07.09.2022
gez. Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 26.09.2022 bis einschl. Dienstag, den 04.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, aus.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 6 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260 oder 0177 7832625) eingesehen werden.

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.