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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner

gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nünschweiler vom 12.09.2022

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Information des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Beil gab bekannt, dass:

der Brunnen am Dorfplatz in der Bärenhütter Str. wieder läuft,

am 24.08.2022 nochmal eine Ausschreibung zwecks DGH durchgeführt wurde. Es wurden 11 Büros angeschrieben. Die Frist läuft noch bis zum 22.09.2022. Wenn sich wieder kein Büro meldet, soll erneut eine Ausschreibung über eine große Plattform erfolgen.

die Pfalzwerke zu mehreren Möglichkeiten zur Einsparung in der Straßenbeleuchtung Stellung genommen hat. Die beantworteten Fragen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Kosten für den Umbau der Lampen würde pro Lampe 300,00 EUR betragen. Es soll eine einheitliche Regelung in der Verbandsgemeinde erfolgen.

am 15.09.2022 eine Grabmalüberprüfung durch die Fa. Schmitt aus Reifenberg erfolgen soll.

am 16.08. bis 23.08.2022 auf der Bärenhütte eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. Die Messtafel war am Ortsschild am Anwesen Bachleitner angebracht. Es wurde im Durchschnitt zu schnell gefahren. Es besteht ein deutlicher Handlungsbedarf.

die Straßenschlussvermessung in der Bogenstraße durchgeführt wurde. Kosten hierfür: 16.467,00 EUR.

die iPads für die Ratsmitglieder inzwischen eingegangen sind.

die Datenübertragung der Photovoltaikanlage wieder funktioniert.

an der Viehwaage die Eigentumsverhältnisse immer noch nicht geklärt sind. Der Schlüssel liegt beim Ortsbürgermeister.

dass ein Hochwasserschutzkonzept erstellt wird. Hierzu fand bereits eine Bürgerbeteiligung statt. Es soll eine 2. Bürgerbeteiligung stattfinden. Es besteht pro Gebäude die Möglichkeit, ein Einzelgutachten erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen 50,00 EUR.

das LFAG (Landesfinanzausgleichsgesetz) neu geregelt wurde. Folgende Hebesätze sollen erhöht werden:

- Grundsteuer A von 300 auf 345,

- Grundsteuer B von 365 auf 465,

- Gewerbesteuer von 365 auf 380.

eine Verwaltungsvereinbarung der Kindergärten innerhalb der Verbandsgemeinde bezüglich Sach- und Personalkosten getroffen wurde. Für die Ortsgemeinde Nünschweiler besteht eine eigene Regelung mit der Ortsgemeinde Dellfeld.

die Absichtserklärung zur Verlegung von Glasfaser unterschrieben wurde.

2. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

Zu diesem Punkt lagen keine Anfragen vor.

3. Lindenbäume Dorfplatz

hier: Beratung und Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 6 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen:

Die beiden Lindenbäume sollen entfernt werden.

Es soll versucht werden, sie zu erhalten und umzupflanzen.

4. Erkrankte Akazie im Füllengarten

hier: Beratung und Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, dass die erkrankte Akazie durch die Feuerwehr entfernt werden soll, da sie eine Gefahrenstelle darstellt.

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

hier: Beratung und Entscheidung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Oberhalb der Hangstraße"

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig:

1.

Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Oberhalb der Hangstraße" bzgl. der Anpassung der textlichen Festsetzungen im Bereich des Grundstücks Pl.-Nr. 2084/1 hinsichtlich der Traufhöhe sowie der Höhe der Abgrabungen und Aufschüttungen, wird hiermit zugestimmt.

2.

Die Anpassung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet. Die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit beschlossen.

3.

Sofern im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keinerlei planungsrelevante Bedenken oder Anregungen eingehen, wird die Änderung des Bebauungsplanes "Oberhalb der Hangstraße" hiermit beschlossen.

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Neubaugebiet "Wohnpark Bärenhütte"

hier: Beratung und Entscheidung über

a) die Annahme des Planentwurfs

b) den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

c) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss, folgende Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes vorzunehmen:

1.

Es sollen Einfamilienhäuser und Doppelhäuser zugelassen werden.

Beschluss: einstimmig.

2.

Eine Errichtung einer Photovoltaikanlage soll zwingend vorgeschrieben werden.

Beschluss: Mit 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung und 10 Nein-Stimmen,

wurde diese Änderung abgelehnt.

3.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage soll empfohlen werden.

Beschluss: Mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

wurde diese Änderung abgelehnt.

4.

Die Errichtung von Schottergärten soll verboten werden.

Beschluss: 9 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen.

5.

Es soll eine offene Dachform Bauweise mit einer Dachneigung von 0 bis 45 Grad zugelassen werden.

Es werden Pultdächer, Flachdächer, Satteldächer und Walmdächer zugelassen.

Beschluss: einstimmig.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

1.)

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird hiermit angenommen. Änderungswünsche des Gemeinderates sind der Niederschrift zu entnehmen und vom zuständigen Planungsbüro zu ergänzen.

2.)

Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren), wird hiermit eingeleitet.

3.)

Nach erfolgter Beteiligungsphase sind die eingegangenen Stellungnahmen vom zuständigen Planungsbüro zusammenzutragen und dem Gemeinderat zur Abwägung vorzulegen.

Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

Der Gemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit Beschluss gefasst.

2. Grundstücksangelegenheit

Der Gemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit Beschluss gefasst.

3. Friedhofsverwaltung

hier: Vertragsangelegenheit

Der Gemeinderat hat in einer Vertragsangelegenheit Beschluss gefasst.

Nünschweiler, den 21.09.2022
gez. Beil, Ortsbürgermeister