Ortsgemeinde Winterbach
Bebauungsplan „Hinterm Kauengarten “
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §215 a BauGB
Der Ortsgemeinderat Winterbach hat in seiner Sitzung am 05.06.2024 aufgrund § 215 a BauGB die Heilung des Bebauungsplanes „Hinterm Kauengarten“ beschlossen. Der Vorentwurf des Plans wurde in der Gemeinderatssitzung angenommen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB eingeleitet. Die relevanten Umweltbelange wurden im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung nun ermittelt und liegen vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterm Kauengarten 2. Änderung und Erweiterung“ liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Niederhausen der Ortsgemeinde Winterbach. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das überlagerte Flurstück Nr. 444/5 sowie Teile der Flurstücke Nr. 475/9 und 401/5 als Teil der Gartenstraße, in der Gemarkung Niederhausen und grenzt unmittelbar an die Ortsbebauung an. Das Plangebiet bildet eine Abrundung der Ortslage.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.480 m².
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf der Satzung mit Begründung sowie Umweltbelange in der Zeit vom
26.09.2024 bis einschließlich 26.10.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Gemeinden>Winterbach>Bebauungspläne, eingestellt.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 18.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung:
Eichert, Fachdienstleiter