Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung wird eine Teilfläche des Grundstücks Pl.-Nr. 778/1 in Bauland umgewandelt. Die Teilfläche beläuft sich auf eine Größe von ca. 267 m². Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert und künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.
Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | — 14:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | — 8:30 – 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.