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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 40/2023
Amtlicher Teil
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Zweckverband „Entwicklungs- u. Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“

Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen des Zweckverbandes „Entwicklungs- u. Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde an die Verbandsversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 06.10.2023 bis 19.10.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Die Verbandsversammlung wird in ihrer nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.

Peifer, Verbandsvorsteher