| 1. | Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 gem. § 110 Abs. 2 GemO | |
| Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt einstimmig folgende Empfehlung an den Ortsgemeinderat: | |
| a) | Die Jahresrechnung 2021 ist mit einer Bilanzsumme von 1.630.028,50 € und die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss in Höhe von 45.242,11 € festzustellen. |
| b) | Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen. |