| hier: | Beteiligung der Öffentlichkeit |
| Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Reifenberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes – 1. Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfstücken“ beschlossen.
Der Vorentwurf des Plans wurde in der Gemeinderatssitzung angenommen.
Ziel der Änderung ist die Schließung von Baulücken durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
12.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch
von 14:00 – 18:00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14:00 – 16:00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Reifenberg>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.