Die am 14.09.2023 vom Ortsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Petersberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
| 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.028.925,-- € | 2.060.825,-- € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.971.002,-- € | 1.992.062,-- € |
| der Jahresüberschuss auf | + 57.923,-- € | + 68.763,-- € |
2. Im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | + 87.473,-- € | + 97.263,-- € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 282.400,-- € | 188.000,-- € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 520.000,-- € | 957.000,-- € |
| d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 237.600,-- € | - 769.000,-- € |
| d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf | + 150.127,-- € | + 671.737,-- € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0,-- € | 0,-- € |
| verzinste Kredite auf | 0,-- € | 320.000,-- € |
| zusammen auf | 0,-- € | 320.000,-- € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung | 2023 | 2024 |
| für den ersten Hund | 42,-- € | 42,-- € |
| für den zweiten Hund | 60,-- € | 60,-- € |
| für jeden weiteren Hund | 72,-- € | 72,-- € |
nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)
| für den ersten gefährlichen Hund | 108,-- € | 108,-- € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 144,-- € | 144,-- € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 216,-- € | 216,-- € |
Die Steuerhebesätze werden auf Grund der Hebesatzsatzung vom 25.05.2023 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| Wirtschaftswegebeitrag | 13,00 €/ha | 13,00 €/ha |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 955.454,48 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 990.986,48 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 1.048.909,48 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 1.117.672,48 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.500,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 23.10.2023 bis einschl. Dienstag, den 31.10.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.