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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 42/2023
Amtlicher Teil
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Festlegung der Ablösebestimmungen für die Waldstraße

Den Anliegern der Verkehrsanlagen „Waldstraße“ soll die Ablösung der Ausbaubeiträge ermöglicht werden. Der Gemeinderat beschließt hiermit, dass für den Ausbau der genannten Verkehrsanlagen Ablöseverträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern gemäß den Vorschriften (§ 3 Abs. 4 KAG und den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung für Maßweiler) abgeschlossen werden sollen.

Grundlage für die Ablöse sind die entstandenen Ausbaukosten, abzgl. des Gemeindeanteils.

Die Verteilung und Berechnung erfolgt nach der Grundstücksfläche (m²) mit Zuschlägen für die Art der Nutzung und Abschlägen für Mehrfacherschließung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ablöseverträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzuschließen.

In den Fällen, in denen die Ablöseverträge nicht zustande kommen, wird ein Bescheid über den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben.

Fälligkeit der Zahlung ist 3 Monate nach Ausstellung des Ablösevertrages.

Die Ortsgemeinde Maßweiler räumt den Beitragspflichtigen bei der Ablösung folgende Zahlungsoptionen ein (soweit die Vorausleistungen noch nicht gezahlt wurden):

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Zahlung in einer Gesamtrate

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Zahlung in 4 Raten, zinslos (Abschlagszahlungen sind jederzeit möglich)

Im Falle einer Erstattung erfolgt diese sofort nach der Unterzeichnung des Ablösevertrages und der Vorlage einer Bankverbindung.

gez. Semmet, Ortsbürgermeister