Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und seinen Anlagen des Zweckverbandes Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal für das Haushaltsjahr 2025 wird der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß §97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25.10.2024 bis 08.11.2024, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 202 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am Verwaltungsstandort Wallhalben, Hauptstr. 26, 66917 Wallhalben zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe, eingebracht werden. Die Verbandsversammlung wird der nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.