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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Satzungen über das Friedhofs- und Bestattungswesen: Einebnen von Grabstätten

Öffentliche Bekanntmachung, gemäß § 28 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen.


Friedhof Thaleischweiler:

Folgende Grabstätte wird durch die Ortsgemeinde eingeebnet:

Einzelgrabstätte Ella Matz, Feld NT, Reihe 21, Nr. 6., Ruhefristende: 07.03.2024,

Nutzungsberechtigte sind nicht zu ermitteln.

Der Friedhofsträger wird nach Ablauf eines Monats nach Verkündigung dieser Mitteilung, gem. § 28 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen das Grab abräumen, die Grabanlagen abbauen sowie Grabmal, Einfassung usw. entsorgen. Die baulichen Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. Ansprüche können danach nicht mehr geltend gemacht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung
Friedhofsverwaltung
Tel. 06334/441-130