Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Maßweiler hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerung Griesweg“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 13.09.2022 beschlossen.
Um das Grundstück Pl.-Nr. 3406/1 optimal ausnutzen zu können, wird das vorgegebene Baufenster zum angrenzenden Wirtschaftsweg nach Westen hin geöffnet. Durch die vereinfachte Änderung wird somit die räumliche Nutzbarkeit verbessert.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags |
| 14:00 - 16:00 Uhr | |
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei