Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Rübenberg“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 09.08.2022 beschlossen.
Um das Baugebiet an die derzeitigen Planungstrends anzupassen und eine größere Baufreiheit zu gewährleisten, sollen einige Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden. Dies betrifft im Wesentlichen Festsetzungen über die Dachformen, Dachneigung, Dacheindeckung, Traufhöhen, sowie Firsthöhen.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags |
|
| 14:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei