„Oberhalb der Hangstraße“,
Ortsgemeinde Nünschweiler
Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Nünschweiler hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Oberhalb der Hangstraße“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 12.09.2022 beschlossen. Aufgrund der äußerst schwierigen Geländeverhältnisse werden die textlichen Festsetzungen für das Grundstück Pl.-Nr. 2084/1 angepasst, sodass eine Bebauung ermöglicht wird. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und die vorhandene Baulücke kann geschlossen werden.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags |
| 14:00 - 16:00 Uhr | |
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 04.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung: