Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Nünschweiler hat in seiner Sitzung vom 09.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark Bärenhütte“ gem. § 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnpark Bärenhütte“ liegt östlich der Ortslage von Nünschweiler, im Ortsteil Bärenhütte, nördlich der Landesstraße L 471. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 2184, 2184/2, 2185, 2186 und 2189/6 und grenzt unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet an.
Das Plangebiet bildet eine Abrundung der Ortslage. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 20.000 m².
Die Ortsgemeinde Nünschweiler hält die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark“ Bärenhütte“ aus folgenden Gründen für notwendig:
| - | der Bedarf an neuen Wohnbauflächen ist gegeben, |
| - | durch die günstige Lage, mit der Anbindung an ein bestehendes Wohngebiet, ist das Plangebiet insbesondere für Wohnbebauung geeignet, |
| - | durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein bislang unbeplanter Bereich städtebaulich neu geordnet |
Der Vorentwurf des Plans wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2022 angenommen sowie die Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) eingeleitet.
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
17.11.2022 bis einschließlich 19.12.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Nünschweiler>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
3/610-13/Ei