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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 45/2022
Amtlicher Teil
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Widmung öffentlicher Straßen (§§ 1, 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Maßweiler hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 die straßenrechtliche Widmung eines Teilstückes der „Waldstraße“ in Maßweiler für den öffentlichen Verkehr ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzerarten und Benutzerkreise beschlossen, die hiermit gemäß §§ 1, 36 Abs. 3 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) öffentlich bekannt gemacht wird.

Nach erfolgtem Ausbau der Waldstraße in der Gemarkung Maßweiler und durch die geänderte Straßenführung durch den Bau des Kreisels ist die Straße nun förmlich gemäß § 36 LStrG im Sinne von § 3 Ziffer 3a in Verbindung mit § 2 LStrG uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die ausgebaute Fläche der Grundstücke mit den Plan-Nummern 490 (Teil), 483/8 (Teil), 1105/2 (Teil) und 485/1 (Teil) hat eine Länge von ca. 80 Metern.

Der ausgebaute und zu widmende Teil der Waldstraße beginnt an der Einmündung in den Kreisel und

endet an der südlichen Ecke der Garage beim Anwesen Schulstraße 16.

Einsichtnahme

Die Widmungsunterlagen können einen Monat nach öffentlicher Bekanntmachung während den Dienststunden

Montag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52 in 66987 Thaleischweiler-Fröschen im kleinen Sitzungssaal eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52 in 66987 Thaleischweiler-Fröschen, schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Soweit die E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist, kann diese nur über die E-Mail-Adresse vgthal@poststelle.rlp.de entgegengenommen werden.

gez. Semmet, Ortsbürgermeister