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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde

Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2022

vom 07.11.2022

Die am 22.09.2022 vom Ortsgemeinderat beschlossene

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

gegenüber bisher Euro

erhöht um Euro

vermindert um Euro

nunmehr festgesetzt Euro

1.) Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

2.518.473,00

0,00

0,00

2.518.473,00

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.580.228,00

4.700,00

0,00

2.584.928,00

der Jahresfehlbetrag auf

61.755,00

4.700,00

0,00

66.455,00

2.) Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

+24.190,00

0,00

4.700,00

+19.490,00

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

+61.200,00

+2.500,00

0,00

+63.700,00

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-1.000,00

-26.700,00

0,00

-27.700,00

der Saldo aus Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

+60.200,00

0,00

-24.200,00

+36.000,00

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

-84.390,00

0,00

28.900,00

-55.490,00

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Thaleischweiler-Fröschen, den 07.11.2022
Traub, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 07.11.2022
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, 28.11.2022 bis einschl. Dienstag, 06.12.2022, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 6 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung für die Einsichtnahme unter der Telefonnummer 06334/441-0 (DW 260) oder per E-Mail an: tobias.weis@vgtw.de