Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 27 und 28 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen.
Friedhof Thalfröschen:
An folgender Grabstätte wurde das Grabmal beanstandet. Es besteht Unfallgefahr:
Doppelgrabstätte Ludwig und Maria Gölter, Feld VI, Reihe 9, Nr. 2,
Ruhefristende 25.03.2014, Erben sind nicht zu ermitteln. Der Friedhofsträger wird nach Ablauf eines Monats nach Verkündigung dieser Mitteilung gem. §§ 27 und 28 der Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen das Grab abräumen, die Grabanlagen abbauen sowie Grabmal, Einfassung usw. entsorgen. Die baulichen Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.