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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 vom 31.10.2023

der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 vom 31.10.2023

Die am 04.10.2023 vom Ortsgemeinderat beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Biedershausen für das Jahr 2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Biedershausen hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1.) Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2.) Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Thaleischweiler-Fröschen, den 31.10.2023

Christian Bühler, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 10.11.2023
Patrick Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, 24.11.2023 bis einschl. Freitag, 01.12.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 6 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung für die Einsichtnahme unter der Telefonnummer 06334 441-0 (DW 260) oder per E-Mail an: tobias.weis@vgtw.de.