Die am 04.10.2023 vom Ortsgemeinderat beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Biedershausen hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr festgesetzt Euro |
| 1.) Im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 253.999,00 | 53.000,00 | 0,00 | 306.999,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 262.857,00 | 66.600,00 | 0,00 | 329.457,00 |
| der Jahresfehlbetrag auf | 8.858,00 | 13.600,00 | 0,00 | 22.458,00 |
| 2.) Im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | +576,00 | 0,00 | 13.600,00 | -13.024,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +76.500,00 | +0,00 | 0,00 | +76.500,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -10.000,00 | -1.500,00 | 0,00 | -11.500,00 |
| der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +66.500,00 | 0,00 | -1.500,00 | 65.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -67.076,00 | 0,00 | 15.100,00 | -51.976,00 |
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Thaleischweiler-Fröschen, den 31.10.2023
Christian Bühler, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, 24.11.2023 bis einschl. Freitag, 01.12.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 6 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung für die Einsichtnahme unter der Telefonnummer 06334 441-0 (DW 260) oder per E-Mail an: tobias.weis@vgtw.de.