Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderung zum Dienstleistungsvertrag vom 08.08.2016 zwischen der Ortsgemeinde Maßweiler und der Firma Natursteine Schmitt, G.b.R., Gartenstr. 3, 66507 Reifenberg

zwischen der Ortsgemeinde Maßweiler und der Firma Natursteine Schmitt, G.b.R., Gartenstr. 3, 66507 Reifenberg

In § 4 des Dienstleistungsvertrages werden die Gebühren für die Grabherstellung auf dem Gemeindefriedhof Maßweiler zum 01.09.2022 wie folgt geändert:

1.

Öffnen und Schließen des Grabes bei

normaler Grabtiefe  — 657,48 €

2.

Tieferlegung —  920,47 €

3.

Öffnen und Schließen eines Urnengrabes  —  276,25 €

4.

Öffnen und Schließen eines Kindergrabes bis 5 Jahre,

bis 120 cm Länge  — 497,25 €

5.

Wiederbestattung exhumierter Leichen  — 657,48 €

(nur Aushub und schließen bei normaler Grabtiefe)

6.

Aussortieren von Gebeinen pro Grabstätte  —  45,31 €

7.

Bestattung von Frühgeburten und Körperteile wird je nach Art der Grabherstellung berechnet (Erd- oder Urnengrabherstellung)

8.

Einsatz des Kompressors

(Elektroabbruchhammer)/pro Std.  —  27,63 €

9.

Abfahren des überschüssigen Erdreiches auf dem

Gemeindeplatz in der Nähe des Friedhofs  —  65,75 €

10.

Abfahren des überschüssigen Erdreichs auf Deponie

einschließlich Entsorgungskosten  — 198,90 €

12.

Zuschlag für schwer lösbaren Felsen je Kubikmeter  —  309,40 €

14.

Wasser auspumpen wird nach den tatsächlich entstehenden Stunden abgerechnet

15.

Stundenlohnarbeiten/Std.  — 65,75 €