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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung   Ortsgemeinde Herschberg Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Links der Trift, 1. Erweiterungsplan“ hier: Beteiligung der Öffentlichkeit          Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Ortsgemeinde Herschberg

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Links der Trift, 1. Erweiterungsplan“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Herschberg beschloss aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Links der Trift, 1. Erweiterungsplan“. Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Im Rahmen dieser Änderung wird der Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen Bauweise, der Dachausbildung sowie der Vorgaben an Nebengebäuden angepasst. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft lediglich das Grundstück Pl.-Nr. 2336/28. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert.

Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.

Zu der Aufstellung der Änderung wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom

23.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 14:00 - 18:00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Auslegung ist auf 3 Wochen verkürzt, da der Bebauungsplan bereits für ein anderes Grundstück hinsichtlich der gleichen Abweichungen, angepasst wurde. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Herschberg>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 16.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter