Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Andreas Schneider verpflichtete die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister Andreas Schneider wurde in der Konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates von dem geschäftsführenden Ortsbeigeordneten Marcus Wagner ernannt. Vereidigung und Amtseinführung entfallen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO aufgrund der Wiederwahl von Ortsbürgermeister Andreas Schneider. Die Ernennungsurkunde wurde entsprechend ausgehändigt und die Niederschrift über die Ernennung angefertigt.
3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Festlegung der Anzahl der Beigeordneten
b) Erster Ortsbeigeordneter
c) Weitere Beigeordnete
| a) | Der Ortsgemeinderat Herschberg hat einstimmig beschlossen, dass für die Wahlperiode des am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderates drei Beigeordnete gewählt werden sollen. Die Wahl des 3. Beigeordneten soll erst in der nächsten Sitzung erfolgen. |
| b) | Herr Marcus Wagner wurde zum Ersten Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt. |
| c) | Herr Eric Gerhardt wurde zum weiteren Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt. |
4. Verabschiedung von Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Andreas Schneider verabschiedete Herrn Tobias Riebel sowie Herrn Karl August Riebel und überreichte ihnen eine Dankurkunde als Dank für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Weiterhin überreichte er die Dankurkunden des Gemeinde- und Städtebundes an Frau Lydia Westrich und Herrn Karl-Heinz Kiefer für ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement.
5. Änderung der Hauptsatzung;
hier: Beratung und Beschlussfassung über eine neue Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat hat mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, bei keiner Enthaltung beschlossen, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.