Jeder Winter mit starkem Frost verursacht empfindliche Schäden an Wasserhausanschlüssen und Wasserzählern.
Vorsorglich werden hiermit alle Hauseigentümer, Hausverwalter, Grundstückseigentümer und auch Mieter darauf aufmerksam gemacht, rechtzeitig vor dem Winter die Wasserversorgungsanlage durch vorbeugende Maßnahmen gegen Einfrieren zu schützen.
Dazu wird empfohlen:
| 1. | Überprüfung sämtlicher Absperrorgane im Keller und in den frostgefährdeten Räumen auf ihre Funktionsfähigkeit. |
| 2. | Zugänge zu den Hauptsperrarmaturen und zu den Wasserzähleranlagen (Hausanschlussraum) freihalten, Kellerschlüssel bereitlegen. |
| 3. | Alle Räume, in denen sich Wasserrohrleitungen, Wasserzähler usw. befinden, frostsicher herrichten (zerbrochene Scheiben erneuern, Türen abdichten). |
| 4. | In frostgefährdeten Räumen die Wasserversorgungsanlagen (Leitungen, Zähler, Absperrventile) mit Isolierstoff umhüllen, wie z.B. Glas- und Steinwolle, Styropor, Kork usw. Absperrventile und Zähler müssen zugänglich bleiben. |
| 5. | Das Einfrieren von Teilstrecken der Hausleitung dadurch verhüten, dass am Ende der frostgefährdeten Leitung eine Dauerentnahme eingerichtet wird (Frostlauf). Die Zapfstelle so weit geöffnet halten, dass das Wasser ständig in ausreichender Menge fließt. Diese Maßnahme ist jedoch ständig zu überwachen. |
| 6. | Bei starkem Frost, sofern notwendig, nachts Hausleitung absperren und entleeren. Das Gleiche gilt für Leitungsteile, aus denen nur wenig Wasser entnommen wird. |
| 7. | Wasserzählerschächte im Freien durch Einlegen von Isoliermaterial (evtl. in Säcke füllen) isolieren. Die Isolierung muss trocken bleiben, damit sie ihren Sinn erfüllt. Isolierstoff auf herausnehmbare Einlage (Holzplatte mit Griff) legen. Die Schachtabdeckung von Schnee freihalten und gegen Einfrieren schützen. |
| 8. | Eingefrorene Leitungen nicht mit offenem Feuer oder Lötlampe auftauen (Brandgefahr), sondern den Fachmann damit beauftragen. Dieser besitzt ungefährliche Spezialgeräte, wie z.B. Auftautransformatoren. |
| 9. | Schäden vor der Wasserzähleranlage und am Wasserzähler, einschließlich Ein- und Ausgangsventil, umgehend den Verbandsgemeindewerken melden. Reparaturen an diesen Anlagenteilen dürfen nur vom Wasserwerk der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben bzw. dem Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe – Wallhalbtal ausgeführt werden. Zum Beseitigen von Schäden hinter dem Wasserzähler ist ein Vertragsinstallateur zu beauftragen. |
Die Wasserwerke bitten ihre Abnehmer diese Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten. Denn für alle eventuell auftretende Schäden an den Wasserzählern, Ventilen und der Zuleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung oder Zähler, soweit sie durch Frost bedingt sind, haftet der Eigentümer (Anschlussnehmer).