| 1. | Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO |
Es lagen keine Anfragen vor.
| 2. | Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); |
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| hier: Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2023 |
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit seinen Anlagen lag nach erfolgter Bekanntgabe im Mitteilungsblatt vom 25.08.2023 bis 08.09.2023 zur Einsichtnahme für die Bevölkerung aus.
2. Der Gemeinderat Biedershausen beschloss einstimmig die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für das Jahr 2023.
| 3. | Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht; |
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| hier: Aktuelle Information des Ministeriums des Innern und für Sport |
Ortsbürgermeister Christian Bühler informierte den Gemeinderat über das Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport.
| 4. | Anschaffung eines Hochentasters; |
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| hier: Beratung und Beschlussfassung |
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Anschaffung eines Hochentasters bei dem günstigsten Bieter, Fa. Manz, Kleinbundenbach, zum Preis von 725,01 EUR brutto, zu beauftragen.
| 5. | Friedhofsangelegenheit |
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| Änderung der Friedhofsatzung |
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| hier: Beratung und Beschlussfassung |
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
| 6. | Solarpark Biedershausen |
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| hier: Beratung und Beschlussfassung |
A) Der Gemeinderat lehnte mit 1 Ja-Stimme und 2 Nein-Stimmen die Aufstellung eines vorhandenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung "Solarpark Biedershausen" ab. Es wird kein Sondergebiet Photovoltaikanlagen im Sinne von § 11 Abs. 2. BauNVO ausgewiesen.
B) Der Gemeinderat beschloss mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Pl. Nr. 560,620,694/20, 1045, 1180 und 1485 in der Gemarkung Biedershausen abzulehnen. Es soll eine Alternativfläche zusammen mit der Bauverwaltung und möglichen Projektierern ermittelt werden, welche in einer zukünftigen Gemeinderatssitzung behandelt werden soll.
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
Der Ortsgemeinderat hat in Grundstücksangelegenheiten beraten und Beschluss gefasst.