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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach vom 25.09.2023

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1.

Neubau eines Radweges zwischen Obernheim-Kirchenarnbach und Oberarnbach;

hier: Vorstellung der Entwurfsplanung

Die Variante I wurde durch Herrn Stefan Altschuck von der Firma IB Klages GmbH vorgestellt. Weitere Infos durch Gerhard Müller.

2.

Ausbau von Teilstücken der Landstuhler Str. (K 20) und der Sickinger Str. (K16);

hier: Vorstellung und Annahme der Entwurfsplanung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Entwurfsplanung des LBM zum Ausbau von Teilstücken der Landstuhler Straße (K20) und der Sickinger Straße (K16) wird angenommen.

3.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Zwischen Schulstraße und Kirchenstraße"

hier: Beratung und Entscheidung über

a)

die eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b)

die Annahme des Planentwurfes

c)

den Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:

1)

Die gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägungsvorschlägen beschlossen.

2)

Die überarbeiteten Planunterlagen werden hiermit angenommen.

3)

Der Bebauungsplan "Zwischen Schulstraße und Kirchenstraße" wird hiermit als Satzung beschlossen.

4.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Auf dem Sessel"

hier: Beratung und Entscheidung über

a)

einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

b)

die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:

1.

Dem Antrag auf Wegfall der vorgegebenen Firstrichtung bei den Grundstücken Pl.-Nr. 470/13 und 470/35, wird hiermit stattgegeben.

2.

Dem Antrag auf Wegfall der vorgegebenen Aufschüttung im Verhältnis 1:2 bei den Grundstücken Pl.-Nr. 470/13 und 470/35, wird hiermit stattgegeben.

3.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Sessel" wird hiermit eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gefasst.

4.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird nach Vorlage der Änderungsplanung eingeleitet.

5.

Sofern im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine planungsrelevanten Stellungnahmen eingehen, wird die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes hiermit als Satzung beschlossen.

5.

Vollzug der Baugesetze;

hier: Beratung und Entscheidung über ein Bauvorhaben im Außenbereich

Der Ortsgemeinderat hat mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen: Das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Pl.-Nr. 2329/1 und 2325/2, wird hiermit erteilt.

6.

Beratung und Entscheidung über die Anschaffung von Defibrillatoren für die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:

1)

Für die Ortsgemeinde werden 2 Defibrillatoren angeschafft.

2)

Die Defibrillatoren sollen an folgenden Standorten aufgestellt werden:

a)

Am Feuerwehrgerätehaus Obernheim-Kirchenarnbach.

b)

Am Kinderhort in der Hauptstraße.

Zusatzbemerkung:

Vorausgesetzt die Hauseigentümer sind einverstanden.

Es soll im Amtsblatt veröffentlicht werden, dass Defibrillatoren aufgestellt/aufgehängt werden, mit Angabe der Standorte.

3)

Mit der Lieferung der Geräte wird die Firma CTS Medizintechnik aus Obersimten zum überprüften Angebotspreis in Höhe von 2.187,70 Euro/brutto beauftragt.

7.

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass

a)

der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

b)

einer Verschonungssatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:

a)

die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Die Satzung wird zum 01.10.2023 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt insoweit für den Geltungsbereich der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendung für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 03.05.2006 der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach außer Kraft.

-

das vorgeschlagene Abrechnungsgebiet "Obernheim-Kirchenarnbach" wie es sich aus dem Lageplan ergibt.

-

den Gemeindeanteil für das Abrechnungsgebiet "Obernheim-Kirchenarnbach" in Höhe von 25 % festzusetzen.

b)

die Verschonungssatzung.

8.

Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht;

hier: Aktuelle Informationen des Ministeriums des Innern und für Sport

Ortsbürgermeister Andreas Traub informierte über die Ausführungen zum Thema "Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht" vom 02.05.2023.

9.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Dem Ortsgemeinderat wurde eine Eilentscheidung über die Auftragserteilung der Tiefbauarbeiten des Bauvorhabens "Ausbau des Wirtschaftsweges "Am Bildschachen" bekannt gegeben. Der Ortsgemeinderat hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.

Obernheim-Kirchenarnbach, den 20.11.2023
gez. Andreas Traub, Ortsbürgermeister