| 1. | Friedhofsangelegenheiten |
| Änderung der Friedhofssatzung | |
| hier: Beratung und Beschlussfassung Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. | |
| 2. | Friedhofsangelegenheiten |
| Änderung der Friedhofsgebührensatzung | |
| hier: Beratung und Beschlussfassung Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Friedhofsgebührensatzung. |
| 3. | Vollzug der Gemeindeordnung; |
| hier: Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen |
| a) | Feststellung | |
| b) | Entscheidung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen und des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Wallhalben |
| a) | Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen stellt den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 16.370.192,17 € gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO einstimmig fest. | |
| b) | Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen beschließt einstimmig die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der VG für das Jahr 2020 gem. § 114 Abs. 1S. 2 GemO. |
| 4. | Neubaugebiet Rübenberg |
| a) Erschließungsbeiträge Verkehrsanlagen | |
| b) Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen | |
| hier: Beschlussfassung über die Erhebung der Vorausleistungen |
| Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zu a) |
| 1. | Für die Erschließung des Neubaugebietes "Rübenberg" werden von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleitungen erhoben. | |
| 2. | Die Vorausleistungen werden auf 100% des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages festgesetzt. | |
| 3. | Die Vorausleistungen sollen in 3 Raten zur Zahlung bis zum 31.12.2022 fällig werden. Die Verwaltung legt in Absprache mit dem Ortsbürgermeister die Zahlungstermine fest. In den Bescheiden soll darauf hingewiesen werden, dass bei einer späteren Zahlung Zinsen anfallen. | |
| 4. | Die Verbandsgemeindekasse Thaleischweiler-Wallhalben wird beauftragt eingehende Stundungsanträge zu bearbeiten und darüber zu entscheiden. |
| Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zu b) |
| 1. | Für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang des Neubaugebiets "Rübenberg" werden von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen erhoben. | |
| 2. | Die Vorausleistungen werden auf 100% des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages festgesetzt. | |
| 3. | Die Vorausleistungen sind einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung zur Zahlung fällig. |
| 5. | Neubaugebiet Rübenberg |
| hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erweiterung einer Straßenbeleuchtungsanlage Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass der Auftrag an die Pfalzwerke Netz AG aus Homburg zu einem Angebotspreis in Höhe von 81.973,15 € brutto vergeben wird. |
| 6a. | Vollzug der Baugesetze |
| hier: Beratung und Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Abweichungsantrag Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den beantragten Abweichungen zum Bebauungsplan "Rübenberg" zuzustimmen. Die Abweichungen sollen im Bebauungsplan "Rübenberg" im Rahmen einer Änderung aufgenommen werden. Das heißt im Bebauungsplan soll für talseitige Grundstücke die zulässige Traufhöhe auf 4,60 Meter und die Firsthöhe auf 8,00 Meter erhöht werden. |
| 6. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); |
| hier: Beratung und Entscheidung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Rübenberg" Der Ortsgemeinderat stimmt einheitlich der Änderung der Festsetzung der Dächer, der Grundstücksbezogenen Anpassung - Mehrparteiengebäude und der Grundstücksbezogenen Anpassung - Einfamilienhaus zu. Die Änderung in Bezug auf die Erhöhung der zulässigen Trauf- und Firsthöhe bei talseitigen Grundstücken, wird ebenfalls mit aufgenommen. |
| 7. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); |
| hier: Beratung und Entscheidung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Im Tälchen, 2. Änderungsplan" Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Im Tälchen", 2. Änderungsplan, gemäß dem Vorhaben. Die notwendigen und förmlichen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden können somit eingeleitet werden. |
| 8. | Ausbau eines Teilstückes der Hauptstraße |
| hier: Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-5 für den erweiterten Ausbau von ca. 280 m Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Planungsleistungen der Lph. 1-5 (gemäß der Beschlussvorlage) zu einer Angebotssumme in Höhe von brutto 39.688,77 € an das Ingenieurbüro Dilger aus Dahn zu vergeben. |
| 9. | Erneuerung / Ausbau - Dorfplatz am Dorfgemeinschaftshaus - Thaleischweiler-Fröschen; |
| hier: Beratung und Entscheidung über die Vergabe nach VOB/A, der Bauleistungen: | |
| a) Metallbauarbeiten / Außengeländer | |
| b) Liftanlage / Plattformlift |
| zu a): | |
| Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Leistungen für die "Metallbauarbeiten/Außengeländer" an die Firma M. Breitsch Schlosserei aus 66944 Dahn, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 6.806,18 € zu vergeben. | |
| zu b): | |
| Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Leistungen "Liftanlage/Plattformlift" an die Firma Cama Lift GmbH aus 65719 Hofheim-Wallau, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 35.018,51€ zu vergeben. |
| 1. | Friedhofsangelegenheiten |
| Der Ortsgemeinderat hat eine Änderung beraten und hierzu einen Beschluss gefasst. | |
| 2a. | Grundstücksangelegenheit |
| Die Angelegenheit wurde vom dem Ortsgemeinderat beraten und ein Beschluss wurde gefasst. | |
| 2b. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2c. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2d. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2e. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2f. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2g. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2h. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. | |
| 2i. | Grundstücksangelegenheit |
| Der Ortsgemeinderat berät die Sachlage ausführlich und fasst einen Beschluss. |