Ortsgemeinde Saalstadt
Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Neubaugebiet Saalstadt“
Im Bereich der Gemarkung Saalstadt
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Saalstadt hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) in seiner Sitzung am 30.11.2022 beschlossen.
Es ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) gem. § 4 BauNVO auszuweisen, um den aktuellen Bedarf an neuem Wohnbauland zu decken. Vorläufig wird das Verfahren unter dem Namen „Neubaugebiet Saalstadt“ geführt.
Die Fläche des neuen Wohngebietes umfasst maximal 0,4 Hektar Grundfläche.
Der genaue Standort des Neubaugebietes wurde noch nicht festgelegt.