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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

Bebauungsplan „Galgenhübel, 2. Änderung“

hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Galgenhübel, 2. Änderung“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,47 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenhübel“ in der Fassung der 2. Änderung liegt in der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen, inmitten des Wohngebietes. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das Flurstück Nr. 3258/6 und eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 3258/7 innerhalb der Gemarkung Thaleischweiler.

Der Vorentwurf des Plans wurde in der Gemeinderatssitzung angenommen sowie die Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) eingeleitet.

Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.

Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom

15.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 14:00 - 18:00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

Sollte das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung für Besucher/Innen aufgrund einer erneuten Verschlechterung der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen werden, wird der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung aufrechterhalten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 02.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter