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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner

gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nünschweiler vom 19.10.2022

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Information des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Beil gab bekannt, dass

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das Geld für das Waldrefugium am 15.06.2022 eingegangen ist,

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für das DGH eine zweite Ausschreibung durchgeführt wurde. Es wurden 11 Büros angeschrieben. Keines der angeschriebenen Büros gab eine Bewerbung ab. Es sollen jetzt noch einmal 4 Büros angeschrieben werden,

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sich der Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße noch verzögert, da es lange dauert bis über einen Zuschuss entschieden wird. Nach Rücksprache mit dem LBM soll bis Anfang 2023 ein Zuschussbescheid erstellt werden,

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die Verbandsgemeinde in Sachen Komplettumstellung auf LED eine mögliche Zuschusshöhe bei Umstellung mehrerer Ortsgemeinden prüfen will. Jede Gemeinde kann dann selbstständig entscheiden,

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in Sachen Holzvermarktung eine Kartellschadensersatzklage vom LG Mainz abgewiesen wurde, da das Kartell keinen Anspruch hat. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist mit einem Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz zu rechnen,

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für die Bänke am Spielplatz eine Spende in Höhe von 285,00 EUR vom Dorfkaffee eingegangen ist,

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durch die Berufsgenossenschaft eine Begehung durchgeführt wurde. Es wurde bemängelt, dass keine Sicherheitsfachkraft vorhanden ist, und dass ein Arbeitsmediziner bestellt werden muss. Es müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.

2. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Der Gemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Das bisherige mehrjährige Abrechnungsmodell ("B"-Modell) wird auf ein jährliches Abrechnungsmodell ("A"-Modell) umgestellt.

Die Ausbaubeitragssatzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge wird geändert und wird wie folgt neu gefasst:

§ 3 Ermittlungsgebiete

(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.

§ 15 In-Kraft-Treten

Diese Änderung tritt am 20.10.2022 in Kraft.

3. Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Endabrechnung des Bauprogrammes 2018 - 2021 sowie Beratung und Entscheidung über ein neues Ausbauprogramm und die Erhebung von Vorausleistungen

Der Gemeinderat hat einstimmig für das Jahr 2022 das folgende Ausbauprogramm beschlossen:

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Ausbau der Bogenstraße

Restkosten ca. 60.000 EUR (Investitionskostenanteil Oberflächenentwässerung, Schlussvermessung, Grunderwerb etc.)

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Ausbau der Gehwege in der "unteren Hauptstraße"

(Ortseingang von Richtung Rieschweiler-Mühlbach vom Grundstück Flst-Nr. 996/2 Gemarkung Nünschweiler bis zur Einmündung in der Kirchenstraße auf Höhe der Grundstücke Flst.-Nr. 84/4 und 90/1 der Gemarkung Nünschweiler)

Die Erhebung von Vorausleistungen für das Jahr 2022 in Höhe von 100 % der voraussichtlichen beitragsfähigen Aufwendungen. Der Ortsbürgermeister wird mit der abschließenden Abwicklung beauftragt.

4. Parksituation Parkplatz evangelische Kirche

Der Gemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Der Straßenverkehrsbehörde wird nachfolgende Parkregelung für den Parkplatz bei der evangelischen Kirche vorgeschlagen. Die Verwaltung (Fachbereich Bauen) soll im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Nünschweiler die entsprechenden Verkehrsschilder mit Zusatzzeichen ankaufen.

Das Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzschild 1010-58 soll angeordnet und nur das Parken für Personenkraftwagen erlaubt werden.

5. Spielplatz "Graf-Heinrich-Ring";

hier: Beratung und Entscheidung über die Anschaffung eines Spielgerätes

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung des espas Kletterspiels 2 in der Variante Stahl feuerverzinkt zum Angebotspreis in Höhe von 2.107,49 EUR/brutto.

6. Geschwindigkeitsanzeigetafeln;

hier: Beratung und Entscheidung über den Ankauf von zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln für den Bereich Bärenhütte

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Von der Firma Datacollect Traffic Systems GmbH aus Kerpen werden zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Marke "light" ohne Text, ohne Datenerfassung (1 Solarsystem/1 elektrisch-betriebene Version) zum Angebotspreis von insgesamt 4.160,00 EUR angeschafft.

Von der Firma ElanCity aus Frankfurt wird eine Geschwindigkeitsanzeigetafel Evolis mit Text und Datenverarbeitung mit Solarsystem zum Angebotspreis von insgesamt 2.164,91 EUR angeschafft.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen von nicht benötigten Mitteln bei anderen Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

7. Kommunaler Finanzausgleich

hier: Informationen und Auswirkungen

Ortsbürgermeister Beil gab dem Ortsgemeinderat bekannt, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz verfassungswidrig ist.

Ab 2023 soll ein neues LFAG vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen werden.

Es sollen neue Nivellierungssätze/Hebesätze beschlossen werden, die sich nach dem Bundesdurchschnitt richten.

Folgende Erhöhungen sind geplant:

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Grundsteuer A von 300 % auf 345 %,

Erhöhung um 15 %

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Grundsteuer B von 365 % auf 465 %,

Erhöhung um 27 %

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Gewerbesteuer von 365 % auf 380 %,

Erhöhung um 4 %.

Die Ortsgemeinden müssen nicht anpassen, außer sie nehmen am Entschuldungsfonds des Landes teil.

Gemeinden mit unausgeglichenem Haushalt werden gegebenenfalls gezwungen, die Hebesätze anzupassen.

Die Ortsgemeinden müssen damit rechnen, dass die Versagung der Haushaltsgenehmigung und die Versagung von Zuschüssen (I-Stock und für Straßenbau) droht, da nicht alle Einnahmequellen ausgeschöpft werden.

Die Berechnung der Kreisumlage und der Verbandsgemeindeumlage erfolgt, als hätte die Ortsgemeinde die Hebesätze erhöht.

Dadurch droht der Gemeinde ein Verlust.

Nur Hebesätze, die über dem Durchschnittssatz liegen, sind nicht umlagepflichtig und verbleiben bei der Gemeinde.

Die Verbandsgemeinde muss die neuen Nivellierungssätze vorschlagen, da sie gesetzeskonform handeln muss.

Nach Rücksprache mit den Ortsbürgermeistern will die Verbandsgemeinde ein Schreiben an die Landtagsabgeordneten schicken, dass das Gesetz so nicht beschlossen werden soll.

Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

1. Beitragsangelegenheiten

hier: Information

Der Gemeinderat Nünschweiler wurde zum Thema Beitragsangelegenheiten ausführlich informiert.

Nünschweiler, den 01.12.2022
gez. Beil, Ortsbürgermeister