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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für das Haushaltsjahr 2023 vom 25.05.2023

Die am 25.05.2023 vom Ortsgemeinderat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Knopp-Labach

für das Jahr 2023

vom 25.05.2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Knopp-Labach hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345 v. H.

Grundsteuer B auf  —  465 v. H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

für den ersten Hund  —  36,-- €

für den zweiten Hund  —  48,-- €

für jeden weiteren Hund  —  72,-- €

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

für den ersten gefährlichen Hund  —  432,-- €

für den zweiten gefährlichen Hund  —  576,-- €

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  864,-- €

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Knopp-Labach, den 25.05.2023
Ralph Schneider, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 29.11.2023
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 11.12.2023 bis einschl. Dienstag, den 19.12.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.