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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Wahl eines Wehrführers und Stellvert. Wehrführers

Wahlbekanntmachung zur Wahl eines Wehrführers und eines Stellvertretenden Wehrführers

der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

Löscheinheit: Herschberg

Die Wahl des Wehrführers und des Stellvertretenden Wehrführers finden in getrennten Wahlgängen am 06.01.2025, ab 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Herschberg (Mannschaftsraum), Thaleischweiler-Sr. 33, statt.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wahlberechtigt sind die jüngeren Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die ehemaligen Feuerwehrangehörigen, die noch in der Alters- und Ehrenabteilung tätig sind, und die Mitglieder von Feuerwehr-Fördervereinen oder Feuerwehrverbänden, wenn diese keine aktiven Feuerwehrangehörigen sind.

Die Wahl kann nur persönlich in der Wahlversammlung ausgeübt werden. Briefwahl oder Erteilung einer Vollmacht sind nicht möglich. In der Wahlversammlung ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge unterbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Wahlvorschläge bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Wahlganges eingebracht werden. Bewerber können sich auch selber vorschlagen.

Die Bewerber erhalten in der Wahlversammlung in alphabetischer Reihenfolge die Gelegenheit zur Vorstellung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Die Wahlversammlung wird von Herrn Bürgermeister Patrick Sema geleitet. Im Verhinderungsfall wird ein durch Ihn Beauftragter den Vorsitz übernehmen.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Die gewählte Person erhält die jeweilige Funktion erst durch Aushändigung einer Urkunde nach Überprüfung der Bestellungsvoraussetzungen.

Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, den 25.11.2025
gez. Sema, Bürgermeister