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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Nachtragshaushaltsatzung Obernheim-Kirchenarnbach

der Nachtraghaushaltssatzung der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2024 vom 16.10.2024


Die am 22.10.2024 vom Ortsgemeinderat Obernheim-Kirchenarnbach beschlossene Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit Schreiben vom 13.11.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.


Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:


Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach

für das Jahr 2024 vom 16.10.2024


Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt


Festgesetzt werden


[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für


§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse


Es sind keine Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse vorgesehen.


§ 4 Verpflichtungsermächtigungen


Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 5 Steuersätze


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden


§ 6 Gebühren und Beiträge


Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:


§ 7 Eigenkapital


Stand Eigenkapital zum 31.12.2021:  —  2.612.203,42 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:  —  2.550.448,42 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:  —  2.456.316,42 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024:  —  2.359.279,42 Euro


§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen


Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.


§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.


Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.


Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 16.10.2024
gez. Bäcker, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


Thaleischweiler-Fröschen, den 26.11.2024
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 06.12.2024 bis einschl. Freitag, den 13.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.