Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsgemeinde Wallhalben, wir möchten auf die beschlossene Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hinweisen.
Gem. dieser Satzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet den Gehweg und die Rinne vor seinem Grundstück zu reinigen. Auch sind die Sträucher, die in den Gehweg oder in die Straße hineinragen, zurückzuschneiden und zu entfernen.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Reinigungspflicht im Rahmen einer Ersatzvornahme durchgeführt und mit einem Bußgeld geahndet werden können.