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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Rieschweiler im Zuge des Projektes „Solarpark Am Heidenberg“
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat die Einleitung des Bauleitplanverfahrens des Bauleitplanverfahrens der 24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Rieschweiler mit Datum vom 26.10.2023 beschlossen.

Geplant ist die Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage östlich der Ortslage von Rieschweiler und nordwestlich des Ortsteils Höhmühlbach. Die Fläche, welche für die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage geplant ist, hat eine Größe von ca. 18,6 ha.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach in der Gemarkung Rieschweiler auf der Flur 0 und umfasst die folgenden Flurstücke: 311, 312, 313, 314, 315, 316, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348 (Wirtschaftsweg), 349, 350 (Wirtschaftsweg), 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 425 (Wirtschaftsweg), 426/1, 426/2, 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 490 und 450 vollständig sowie 324/2 (Wirtschaftsweg) teilweise.

Zu der Aufstellung der Teilfortschreibung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom

08.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 14:00 - 18:00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de {{gt}}Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben {{gt}}Flächennutzungsplan{{gt}}laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 25.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung:
Schmitt, Erster Beigeordneter